Geselle / Gesellin
Als Geselle bzw. Gesellin werden alle Handwerker/innen bezeichnet, die eine Ausbildung in einem Handwerksberuf erfolgreich abgeschlossen haben. Die Abschlussprüfung in der Ausbildung von Handwerksberufen wird Gesellenprüfung genannt. Deine Arbeitsprobe für die Prüfung heißt Gesellenstück. Personen mit Abschlussprüfung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf nennt man hingegen Facharbeiter.